Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag festgestellt, dass die Kommunalwahl am 30. August stattfinden kann. "Damit gibt es jetzt für die Wähler in Nordrhein-Westfalen Klarheit", begrüßte Innenminister Ingo WOLF (FDP) die Entscheidung. FDP-Generalsekretär Christian LINDNER sagte, dass das Gericht SPD und Grünen "ihre kleinkarierten Argumente aus den Händen geschlagen" habe. Die beiden Parteien hätten sich mit ihrer Klage "verzockt". FDP-Fraktionschef Gerhard PAPKE sprach von einem guten Tag für die demokratische Kultur. Die Urteilsbegründung sei geradezu eine juristische "Höchstrafe" für die Kläger. Der FDP-Landesvorsitzende Andreas PINKWART hob hervor, dass die Opposition dabei gescheitert sei, den Verfassungsgerichtshof für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof eine Klage von SPD und Grünen zur Zusammenlegung mit der Bundestagswahl zurückgewiesen hat, können die Kommunalwahlen in NRW wie geplant am 30. August stattfinden. Auch die von der schwarz-gelben Landesregierung abgeschafften Stichwahlen wurden bestätigt. Künftig gilt ein Kandidat gewählt, wenn er die meisten Stimmen erhält, auch wenn er nicht die absolute Mehrheit von 50 Prozent der Stimmen erreicht hat.

"Aus Angst vor dem Wählervotum und aus mangelndem Vertrauen in die eigenen Kommunalpolitiker wollte die Opposition im Windschatten der Bundespolitik wählen lassen", kommentierte FDP-Generalsekretär Christian Lindner die Entscheidung der Richter. Das Verfassungsgericht habe jetzt die Haltung der Liberalen bestätigt, dass die Eigenständigkeit der kommunalen Demokratie verteidigt werden müsse.

Kritisch bewertete Lindner die "peinliche Unterschriftenaktion" der SPD-Vorsitzenden Hannelore Kraft, welche es eigenen Angaben gerade einmal schaffte 50.000 Menschen dafür zu gewinnen. "Damit hat die SPD gerade mal ein Drittel ihrer Mitglieder in Nordrhein-Westfalen mobilisiert. Entweder ist die NRW-SPD organisatorisch ganz schwach auf der Brust oder Hannelore Kraft kann noch nicht mal die eigenen Mitglieder an Rhein und Ruhr überzeugen. Flimmern in der Herzkammer der Sozialdemokratie", so Lindner.

NRW-Innenminister Ingo Wolf freute sich darüber, dass die Richter der Eigenständigkeit der Kommunalwahl einen hohen Stellenwert beigemessen haben. "Der kommunale Urnengang soll nicht durch die Kanzlerfrage und die Überlagerung bundespolitischer Themen im Bundestagswahlkampf untergehen", erklärte der Minister. Anders als der Opposition, gehe es der Landesregierung darum, einen Wahltermin im Interesse der Bürger und deren kommunalen Mitwirkungsrechte vor Ort zu finden.

Die Entscheidung für eine separate Kommunalwahl sei das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung aller Argumente. Wolf verwies darauf, dass die Kommunalwahl ab 2014 mit der Europawahl zusammengelegt wird. "Das Gericht hat auch die Abschaffung der Stichwahl für verfassungsgemäß erklärt und dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems inen Gestaltungsspielraum zuerkannt.

Neben Nordrhein-Westfalen hat auch Thüringen die Stichwahlen abgeschafft. Dort findet am 7. Juni die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl statt. Für die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte gebe es gute Gründe: Stichwahlen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Wahlbeteiligung dort im Durchschnitt um zehn Prozent bis 15 Prozent niedriger ausfiel als bei der Hauptwahl. Nicht selten hätten unterlegene Bewerber bei der Hauptwahl mehr Stimmen erzielt als die Gewinner bei der Stichwahl. „Deshalb ist ein in einem Wahlgang Gewählter mindestens genauso demokratisch legitimiert wie nach einer Stichwahl“, erklärte Wolf.

Seit Abschaffung der Stichwahl 2007 hätten bereits elf Bürgermeister- und Landratswahlen stattgefunden. In keinem einzigen Fall habe es Probleme oder Klagen gegeben. Das Wahlrecht sehe zudem sowohl bei den Wahlen der Räte, Kreistage, des Landtags und des Bundestags Direktmandate mit einfacher Mehrheit vor. Dies sei gängige Praxis, demokratisch und damit politisch legitim.